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Für was kann man die Forschungszulage nutzen? Wie kann man diese beantragen? Wie wird die Förderung abgerechnet?

Robert Wiemeyer im Expertengespräch

Veranstaltungsdetails

Auch wenn sonst alles passt, scheitern gute Ideen oft an der Finanzierung. Die 2020 eingeführte Forschungszulage bietet Unternehmen eine sehr gute Fördermöglichkeit für Entwicklungsprojekte. Mit der Zulage können Teile der bereits in den letzten Geschäftsjahren in Forschung und Entwicklung investierten Kosten zurückerstattet werden.


Die Forschungszulage ist für alle Unternehmen offen, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben. Damit steht sie sowohl Großunternehmen als auch Mittelstand und Start-ups zur Verfügung – und dies mit Rechtsanspruch.


Praxistipps, Expertenwissen und Netzwerken


In der kostenfreien Veranstaltung der IHK Rhein-Neckar erfahren Sie mehr zu den Hintergründen der Forschungszulage und erhalten hilfreiche Praxistipps zu diesem noch recht unbekannten Förderinstrument. So können Sie direkt den möglichen Nutzen für Ihr Unternehmen ermitteln und aus Ideen erfolgreiche Projekte werden lassen.


Alle Informationen zu der Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/rhein-neckar/forschungszulage

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