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Offiziell „Freelancer“ – sieht das die Sozialversicherung genauso?

Die Deutsche Rentenversicherung DRV hilft mit einem neuen Selbstcheck

Ob „freie Mitarbeiter“ tatsächlich selbständig tätig sind oder beim Auftraggeber doch sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, lässt sich nicht immer eindeutig beurteilen. Deshalb finden – neben den (Lohn-)Steuerprüfern des Finanzamts – auch die Sozialversicherungsprüfer der DRV Bund immer wieder Gefallen an dieser Thematik – derzeit sogar als Prüfungsschwerpunkt. Und die finanziellen Folgen können erheblich sein.

Es bietet sich also an, frühzeitig eine Klärung herbeizuführen. Gerade in Grenzfällen schafft eine offizielle Statusfeststellung – auf freiwilliger Basis – Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV Bund. Nachteil: Das Verfahren ist teilweise langwierig und aufwendig.

Neuerdings gibt es jedoch eine unbürokratische Arbeitshilfe: Der anonyme und unverbindliche „Selbstcheck Erwerbsstatus“ bietet eine erste Orientierung. Er basiert auf den Angaben der Beteiligten und den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.

Und etwas Wasser muss auch in den Wein gegossen werden: Für die besonders interessante Gruppe der Gesellschafter-Geschäftsführer ist das Tool leider nicht geeignet. Für GmbH-Geschäftsführer sollte deshalb im Einzelfall frühzeitig geprüft werden, ob ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist.

Elisabeth Eiffler

Elisabeth Eiffler

Steuerberaterin

E-Mail:
elisabeth.eiffler@falk-co.de


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