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Direkt aus Berlin: Jahressteuergesetz 2022 – ein erster Entwurf

Das BMF hat in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts einen fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf gesehen und nun mit einem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 reagiert. Mit diesem sog. „Omnibus“-Gesetz sollen Teile des Koalitionsvertrages umgesetzt und Anpassungen an aktuelle Rechtsprechung sowie EU-Recht vorgenommen werden. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Highlights des am 28.07.2022 veröffentlichten Referentenentwurfs.


Einkommensteuer

  • Erhöhung des Abschreibungssatzes für vermietete Wohngebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, von 2 % p.a. auf 3 % p.a.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags für Kapitaleinkünfte von 801 EUR auf 1.000 EUR ab dem Jahr 2023
  • Vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken) als Sonderausgaben bereits ab dem Jahr 2023 statt ab dem Jahr 2025
  • Weitestgehende Abschaffung der beschränkten Steuerpflicht für Lizenzzahlungen, die nur auf Grund der Eintragung des überlassenen Rechts in einem deutschen Register besteht (sog. Registerfälle), für die Zukunft und bei Zahlungen zwischen fremden Dritten auch rückwirkend 


Umsatzsteuer

  • Umsetzung der EU-Zahlungsdienstleister-Richtlinie sowie des Onlinezugangsgesetzes im Bereich der Umsatzsteuer, insb. Einführung spezieller Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister


Sonstiges

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen (z.B. geplantes Klimageld) unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer
  • Anpassung der Vorschriften des BewG hinsichtlich der Grundbesitzbewertung für erbschaft-, schenkung- und grunderwerbsteuerliche Zwecke an die Immobilienwertermittlungsverordnung

Praxishinweis

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets ist bis zum Ende des Jahres 2022 zu rechnen. Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch am Anfang befindet, können sich noch weitreichende Änderungen ergeben. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten! 

Robert Wiemeyer

Steuerberater

E-Mail:
robert.wiemeyer@falk-co.de


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