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Bald ist endgültig Schluss(abrechnung)!

Corona-Hilfen: Letztmalige Fristverlängerung bis 30.09.2024

Fristverlängerung letztmalig bis 30.09.2024

Die ursprünglich Ende März endende Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen wurde abermals, dem Vernehmen nach nunmehr letztmalig, bis zum 30.09.2024 verlängert – so das Ergebnis einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsminister von Bund und Ländern. Damit bleiben sechs Monate zur Übermittlung der verpflichtenden Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die erhaltenen Corona-Hilfen vollständig zurückzuzahlen – angesichts der zahlreichen Fristverlängerungen für die Einreichung ist damit zu rechnen, dass dies auch sehr konsequent umgesetzt wird.

Praxishinweis

Wir empfehlen trotz erneuter Fristverlängerung dringend, die Schlussabrechnung schnellstmöglich einzureichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich das Verständnis der Bewilligungsstellen im Zeitablauf zu einigen signifikanten Themenkomplexen geändert bzw. gefestigt hat (z. B. Unternehmensverbund bei familiären Beziehungen). Unseres Erachtens besteht im Falle des Hinauszögerns der Schlussabrechnung das Risiko einer geänderten Sichtweise der Bewilligungsstelle mit möglicherweise signifikanten Auswirkungen im Einzelfall.

Fälligkeit für etwaige Rückzahlungsverpflichtungen: 6 Monate nach (Schluss-)Bescheiddatum

Sobald die Schlussabrechnung eingereicht wurde, ist erfahrungsgemäß und dem Vernehmen nach damit zu rechnen, dass es mehrere Monate dauert, bis die Bewilligungsstellen die Schlussbescheide erlassen. Etwaige Rückzahlungsverpflichtungen sind binnen sechs Monaten ab Bescheiddatum zu leisten. Im Regelfall entstehen jedoch zumindest keine Nachzahlungszinsen zu Lasten der antragstellenden Unternehmen.


Verlängerte Rückmeldefrist für Anfragen der Bewilligungsstelle

Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz Mitte März Einigkeit darüber erzielt, dass die Rückmeldefrist im Falle von Nachfragen oder Beleganforderungen der Bewilligungsstellen künftig 21 Tage betragen wird. Zudem kann die Frist auf Antrag nochmals um 15 Tage verlängert werden. Damit besteht im Einzelfall für die Bearbeitung mehr als ein Monat Zeit, was unseres Erachtens zu begrüßen ist.


FALK Insight: 70 % der Schlussabrechnungen eingereicht

Wir freuen uns, dass wir bei FALK mit der Bearbeitung der Schlussabrechnungen gut vorangekommen sind, sodass bei Redaktionsschluss insgesamt bereits über 70 % der Schlussabrechnungen übermittelt wurden. Dafür möchten wir uns herzlich bei unseren Mitarbeiter:innen bedanken, die den Zusatzaufwand gemeinsam gestemmt haben! Und gleichzeitig rufen wir das Ziel aus, dass wir die 100 % (deutlich) vor dem 30.09. erreichen!

Robert J. Wiemeyer

Steuerberater

E-Mail:
robert.wiemeyer@falk-co.de


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