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Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer durch das BZSt

Wichtiger Grundstein für die Digitalisierung

In unserem Newsletter Ausgabe 5 aus 2024 hatten wir bereits auf die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer hingewiesen. Hiermit möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren.


Review – was ist Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Jede und jeder wirtschaftlich Tätige erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die W-IdNr. ist ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung. Analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht. Die W-IdNr. stellt somit einen wichtigen Grundstein und Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation dar.


Wozu gibt es die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die W-IdNr. soll langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung verwendet. Damit rückt die Umsetzung des sog. "Once-Only-Prinzips", wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher.

Praxishinweis

Verpflichtend wird die Verwendung der W-IdNr. in Anträgen, Erklärungen etc. erst nach der Beendigung des Prozesses der erstmaligen Vergabe von W-IdNr. voraussichtlich im Jahr 2026. Bis dahin kann weiterhin die Steuernummer verwendet werden.

Wie geht es nach der Bekanntgabe weiter?

Momentan bleibt alles für Sie wie gewohnt, langfristig wird die W-IdNr. das führende Ordnungskriterium und Identifikationsmerkmal in der Behördenkommunikation für Sie als wirtschaftlich Tätigen werden.


Sofern einem wirtschaftlich Tätigen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wurde, entspricht diese der W-IdNr. Sie wird lediglich durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Sie spielt im grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr innerhalb der EU eine zentrale Rolle; insbesondere, um gegenüber dem Vertragspartner den Nachweis zu führen, dass man umsatzsteuerlicher Unternehmer ist.

Ein gesondertes Schreiben mit der W-IdNr. geht in diesem Fall nicht zu.

Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt.

Praxishinweis

Diejenigen Unternehmen, die zwar über eine USt-IdNr. verfügen, diese aber mangels Teilnahme am EU-weiten Leistungs- und Lieferverkehr (fast) nie verwenden, sollten zeitnah in ihren Unterlagen nach dem in der Vergangenheit zugegangenen Schreiben des BZSt Ausschau halten.


Allen anderen wirtschaftlich tätigen Personen gehen – beginnend mit dem 01.02.2025 – peu à peu die Schreiben des BZSt mit der W-IdNr. zu. Sofern uns eine Empfangsvollmacht Ihrerseits vorliegt, haben wir Ihre Wirtschafts-ID bereits in einem digitalen Schreiben empfangen und erfassen diese in unseren Stammdaten. Der Prozess der erstmaligen Vergabe von W-IdNrn. endet wohl erst im Jahr 2026.


Ist einem Unternehmen bereits eine W-IdNr. zugeteilt worden, muss nach Auskunft des BZSt dennoch eine USt-IdNr. gesondert beantragt werden, wenn erstmals am EU-weiten Leistungs- und Lieferverkehr teilgenommen wird und insofern eine USt-IdNr. benötigt wird.

Dominik Herzog

Manager DATEV & Digitalisierung

E-Mail:
Dominik.Herzog@falk-co.de


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