BFH: „Unechte“ Realteilung auch beim Ausscheiden einer Kapitalgesellschaft steuerneutral möglich
Allerdings leider nur bis Oktober 2024
Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Personengesellschaft im Rahmen einer „unechten“ Realteilung aus und erhält im Gegenzug als sog. Sachwertabfindung einzelne Wirtschaftsgüter (WG), ist grundsätzlich der Buchwert anzusetzen. Problematisch ist jedoch der Fall, wenn die Assets auf eine (ausscheidende) Kapitalgesellschaft übertragen werden – hier kommt es grundsätzlich zur Realisierung von vorhandenen stillen Reserven. Mit Entscheidung vom 21.08.2025 – IV R 16/22 schränkt der BFH diesen Grundsatz für solche Konstellationen ein, in denen an der Personengesellschaft ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt sind – und widerspricht somit der Finanzverwaltung.
Im vorauseilenden Gehorsam hat der Gesetzgeber bereits im Oktober 2024 vorgebaut und eine Verschärfung beschlossen: Jedwede Übertragungen von Einzel-WG auf eine Kapitalgesellschaft lösen fortan eine Gewinnrealisierung aus.
Sollen beim Ausscheiden einer Kapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter (wie bspw. Gesellschaftsanteile an Portfoliogesellschaften) als Sachwertabfindung zugewendet werden, ist höchste Vorsicht geboten. Wir beraten Sie gerne dabei!
Das gesamte Urteil finden Sie hier.