Corporate Carbon Footprint im Lagebericht
Auswirkungen auf große und mittelständische Unternehmen
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen werden ab 2024 stark erweitert. Hintergrund ist die neue Richtlinie der EU Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Zum Reporting nichtfinanzieller Kennzahlen gehören künftig auch die CO₂-Unternehmensemissionen. Deren Reporting muss verpflichtend im Lagebericht sowie nach klar definierten EU-Standards erfolgen.
Viele der europaweit über 50.000 betroffenen Unternehmen haben das Thema CO₂-Kennzahlen noch nicht auf dem Schirm. Doch schon ab dem Berichtsjahr 2024 wird für bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegende Unternehmen die Umsetzung verpflichtend. Für das Berichtsjahr 2025 tritt die Richtlinie für große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen, in Kraft: mehr als 250 Mitarbeitende, 40 Mio. EUR Umsatz oder 20 Mio. EUR Bilanzsumme. Mit dem Berichtsjahr 2026 wird der Kreis um börsennotierte KMUs erweitert. Neben der direkten gesetzlichen Verpflichtung entstehen auch immer stärkere Anforderungen durch Stakeholder. In den Folgejahren nach Einführung der CSRD bringt die Kaskadierung damit eine indirekte Verpflichtung auch kleinerer Unternehmen mit sich.
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Die neue EU-Richtlinie CSRD erweitert die Berichterstattungspflicht europäischer Unternehmen signifikant im Bereich der nichtfinanziellen Kennzahlen. Eine externe Prüfung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) und wird im Laufe der Zeit auf hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance) ausgeweitet.
Mit der CSRD werden Unternehmen verpflichtet, im Lagebericht auch ökologische Kennzahlen zu veröffentlichen, die durch einen Corporate Carbon Footprint (CCF) ermittelt werden. Der CCF, auch als CO₂-Bilanz bekannt, dient der Feststellung der jährlich verantworteten Treibhausgasemissionen im Unternehmen sowie der Identifikation von Emissionshotspots für die verantwortungsvolle Verwendung des Klimaschutzbudgets. Im November 2022 wurden die Pflichtangaben des Klima-Reportings nach Standard ESRS E1 Klimawandel konkretisiert.
Wo liegen die Herausforderungen?
Der ESRS E1 Standard beinhaltet unter anderem die Aufstellung der Treibhausgasemissionen bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens nach Scope 1, 2 und 3. Dazu gehören auch vor- und nachgelagerte Emissionsquellen, die schwerpunktmäßig mit der Unternehmenstätigkeit verbunden sind.
Das Durchdringen dieser komplexen Thematik stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen, da intern regelmäßig kein entsprechendes Know-how vorliegt. Die Bilanzierung muss zudem verifiziert und durch Dritte geprüft werden. Hierfür sollte frühzeitig ein zuverlässiger Partner gefunden werden.
Ein Großteil der benötigten Daten existiert bereits im Rechnungswesen. Die dazugehörigen Datenquellen zu finden und verfügbar zu machen erfordert besonders bei der ersten Betrachtung Zeit. Der Aufwand lässt sich durch eine initiale Beratung und die dann gewonnenen Erfahrungen in den Folgejahren deutlich reduzieren.
Worauf muss bei der Auswahl eines Dienstleisters geachtet werden?
Bei der Auswahl eines geeigneten Partners für den Corporate Carbon Footprint sollten die folgenden Kriterien beachtet werden, um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis zu erzielen:
- Die Erhebung der Kennzahlen muss nach einem verifizierten Prozess erfolgen und alle drei Scopes abdecken. Eine Betrachtung nur der Scope 1 und 2 Emissionen ist nicht ausreichend.
- Die Erfassung muss die international anerkannten Standards (GHG Protocol und ESRS) berücksichtigen.
- Es sollte, wo immer möglich, die Verwendung aktueller und individueller Emissionsdaten sichergestellt werden.
- Es sollte die Möglichkeit einer individuellen Beratung bestehen, da die komplexen Anforderungen gerade zu Beginn viele Fragen aufwerfen können.
- Die Daten sollten verständlich und nutzbar aufbereitet werden, damit sie neben dem Ist-Reporting auch eine fundierte Grundlage für die Entwicklung konkreter Maßnahmen bieten.
Praxishinweis
Die Implementierung eines Prozesses zur vorgabenkonformen Erhebung von CO₂-Kennzahlen kann
einige Hürden mit sich bringen. Deshalb empfehlen wir, bereits frühzeitig einen Partner zu suchen und die CO₂-Kennzahlen zu erheben. Im verpflichtenden Berichterstattungsjahr entsteht dann kein Zeitdruck, da die Herausforderungen bereits erfolgreich gemeistert wurden und ein reproduzierbarer Prozess eingeführt ist. Zudem stehen damit bereits wertvolle Daten eines Vergleichsjahres bereit, sodass die benötigten Maßnahmen fundiert begründet werden können. Durch die Erfahrung können bei Eintritt in die Berichtspflicht qualitativ hochwertige Daten routiniert erhoben werden und die Unternehmen sind bei der Erfüllung der Vorgaben auf der sicheren Seite.
„Mit einer schlanken Lösung befähigen wir Unternehmen, CO₂-Reporting wirtschaftlich zu meistern. Die wertvollen CO₂-Kennzahlen werden nicht nur erhoben, sondern auch für eine optimale Verwendung des Klimaschutzbudgets nutzbar gemacht. Jedes Unternehmen soll damit maximal viele Emissionen wirtschaftlich reduzieren können.“
Jan Karcher
Geschäftsführer Green Vision Solutions GmbH
Julia Gacs
Green Vision Solutions GmbH
Eva Karcher
Green Vision Solutions GmbH