E-Commerce 2026: Was ändert sich bei Importsendungen?
Neue Vorgaben für Drittlandsendungen, IOSS Nutzung, Zoll und Gebühren
Ab 2026 treten in der EU umfangreiche Änderungen für E-Commerce-Sendungen aus dem Drittland in Kraft. Insbesondere für Waren bis EUR 150 müssen Unternehmen ihre Prozesse neu ausrichten: Die Einfuhr ist künftig nur noch über eine IOSS-Registrierung oder über eine Registrierung im jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat möglich. Zudem entfällt ab Juli 2026 die Zollbefreiung für geringwertige Sendungen. Stattdessen wird ein pauschaler Übergangszoll von EUR 3 pro Warengruppe erhoben. Parallel dazu planen die Mitgliedstaaten – teils bereits ab 2026 – zusätzliche nationale Bearbeitungsgebühren.
Für Händler bedeutet dies höhere administrative Anforderungen, steigende Kosten sowie die Pflicht, lokale Besonderheiten genau zu beobachten. Ziel der EU-Reformen ist es, Missbrauch bei der Einfuhrabwicklung zu reduzieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob die Nutzung des IOSS oder eine Registrierung in mehreren Mitgliedstaaten künftig die wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen der Europäische Kommission und des Europäischen Rats.