E-Rechnung ab 2027: Sind Sie bereit?
Die Übergangsfristen laufen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie bereits ab 2027 zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind und ob ihre Systeme die neuen Anforderungen erfüllen.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung schrittweise zum Standard im inländischen B2B-Geschäftsverkehr. Während Unternehmen bereits seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können müssen, beginnt für zahlreiche Unternehmen die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 01.01.2027. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, deren maßgeblicher Vorjahresumsatz EUR 800.000 überschreitet. Ab 2028 gilt die Verpflichtung grundsätzlich für alle inländischen B2B-Unternehmen.
Die Neuregelung betrifft weit mehr als nur die Umstellung des Rechnungsformats. Unternehmen müssen rechtzeitig sicherstellen, dass ihre Prozesse, ERP- und Buchhaltungssysteme die Erstellung und Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 ermöglichen. Papier- und einfache PDF-Rechnungen werden in den betroffenen Fällen künftig nicht mehr ausreichen.
Besonderes Augenmerk sollten Unternehmen auf ihre individuellen Geschäftsvorfälle legen. Die E-Rechnungspflicht kann beispielsweise für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere deutsche Unternehmen, Reverse-Charge-Umsätze, Dauerleistungen oder Anzahlungen relevant werden. Gleichzeitig bestehen verschiedene Ausnahmen, deren Reichweite sorgfältig geprüft werden sollte.
Wer die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert unnötigen Anpassungsdruck kurz vor Inkrafttreten der Verpflichtung. Eine frühzeitige Analyse der Betroffenheit sowie der vorhandenen Systemlandschaft schafft Planungssicherheit und erleichtert die Umsetzung erheblich.
Werfen Sie gerne einen Blick auf unser Merkblatt zur E-Rechnungspflicht ab 2027 sowie auf den Leitfaden zur praktischen Implementierung von E-Rechnungen.