bg-photo

Erweiterung der Mutterschutzfrist bei Fehlgeburten …

… hat auch Relevanz für das Personalbüro

Im Februar hat noch der „alte“ Bundestag eine Erweiterung des Mutterschutzes beschlossen. Die Neuregelung tritt ab dem 01.06.2025 in Kraft. Hiernach haben künftig Frauen bereits dann Anspruch auf Mutterschutz, wenn sie ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.


Bisherige Regelung

Grundsätzlich umfasst die Mutterschutzfrist die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Bei einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um die Tage, um die sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.

Bei Fehlgeburten griff die Schutzfrist bisher nur, wenn eine Frau ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verlor.


Neuregelung ab Juni 2025

Durch die Gesetzesänderung müssen sich Frauen, die ihr Kind still geboren haben, künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen.

Das neue Gesetz sieht eine Staffelung ab der 13. Schwangerschaftswoche vor:

Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Fall einer Fehlgeburt.


Folgende Schutzfristen gelten:

  • Bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
  • Bei Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
  • Bei Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen


Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld und – bei einem Nettoverdienst von mehr als 13 Euro täglich – auf den Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung. Diese Aufwendungen können sich Arbeitgeber über die Ausgleichskasse U2 erstatten lassen.


Betroffene Frauen können freiwillig auf diese Mutterschutzfristen verzichten und früher wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht.

Elisabeth Eiffler

Steuerberaterin

E-Mail:
elisabeth.eiffler@falk-co.de


Mehr Aktuelles?

Gerne möchten wir Sie über aktuelle Themen und Veranstaltungen per E-Mail auf dem Laufenden halten. Bitte melden Sie sich hier für unseren Newsletter an:

Hinweisgebersystem/Interne Meldestelle

Willkommen beim anonymen Hinweisgebersystem/der anonymen internen Meldestelle der FALK GmbH & Co KG. Sie haben die Möglichkeit anonyme Meldungen zu konkreten Gesetzesverstößen oder Verdachtsmomenten einzustellen. Jeglicher Kontakt sowie die damit verbundene Kommunikation erfolgt in anonymer Form. Die Herstellung einer Verbindung zu Ihrer Person ist nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Bitte vermeiden Sie die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in der Nachricht/im Betreff.