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Ist der Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils steuerpflichtig?

Nein, so der BFH und er liefert eine interessante Begründung

Wer bisher dachte, der Verkauf eines hochpreisigen Luxusguts löst als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EstG) Einkommensteuer aus, wird nun eines Besseren belehrt. Mit seiner Entscheidung vom 27.01.2026 – IX R 4/25 stellt der BFH klar, dass auch ein hochpreisig einzustufendes Wirtschaftsgut ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein kann. Folge ist, dass auch ein Verkauf während der steuerschädlichen Haltefrist von grundsätzlich einem Jahr für sonstige Wirtschaftsgüter (also nicht Grundstücke oder Kapitalanlagen) steuerlich irrelevant ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob hierbei ein signifikanter Gewinn oder Verlust realisiert wird. Ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs zeichnet sich dadurch aus, dass er vorrangig zur Nutzung angeschafft wird und - bei objektiver Betrachtung - dem Wertverzehr unterliegt und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweist. Der (hohe) Wert des Gegenstands eignet sich hingegen nicht als Beurteilungskriterium.


An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn – wie im Streitfall – ein überwiegend eigengenutztes Wohnmobil (Wert rd. EUR 325.000) tageweise an dritte Personen vermietet wird und hierdurch Einnahmen generiert werden. Im Grundsatz verlängert sich hierdurch zwar die steuerschädliche Haltefrist auf zehn Jahre. Das ändert aber nichts daran, dass der spätere Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren nicht steuerrelevant ist – denn die Einordnung des Wohnmobils als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gilt unverändert.


Aber Achtung:  Die dauerhafte und nachhaltige Vermietung des Wohnmobils führt zur Gewerblichkeit!


Das Urteil finden Sie hier.

Gerd Fuhrmann

Steuerberater

E-Mail:
gerd.fuhrmann@falk-co.de


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