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Mehr Transparenz durch Ertragsteuerinformationsbericht

Neue Informationspflichten für multinationale Unternehmensgruppen

Im Inland ansässige konzernunverbundene Kapitalgesellschaften oder Personenhandels-gesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB sowie im Inland ansässige oberste Mutterunternehmen werden für nach dem 21. Juni 2024 beginnende Geschäftsjahre verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht („EIB“) zu erstellen und im Unternehmensregister offenzulegen. Entspricht das Wirtschaftsjahr eines Unternehmens dem Kalenderjahr, ist der EIB erstmals für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellen und bis Ende 2026 zu veröffentlichen. Konkret betrifft dies Unternehmen, deren Umsatzerlöse bzw. Konzernumsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weltweit EUR 750 Mio. übersteigen. Diese Umsatzgrenze gilt auch für inländische große bzw. mittelgroße (§ 267 HGB) Tochtergesellschaften von Mutterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU/EWR.


Dabei ist ein Musterformblatt in einem maschinenlesbaren elektronischen Format zu verwenden (§ 342 HGB).

Dr. Ulla-Martina Bauer

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin

E-Mail:
ulla-martina.bauer@falk-co.de


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