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Nachhaltigkeitsberichterstattung – wie und womit fangen Sie am besten an?

CSRD-Richtlinie – Herausforderungen für die Praxis

Das Thema Nachhaltigkeit ist aus der heutigen Gesellschaft und Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Unternehmen wollen und müssen immer nachhaltiger sein und darüber berichten. Bereits heute sind große börsennotierte Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese Aufgabe wird zukünftig auf deutlich mehr Unternehmen zukommen.


Am 05.01.2023 ist durch den im April 2021 veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Die CSRD muss bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt sein.


Dabei sollen ab dem Geschäftsjahr 2025 alle sog. großen Unternehmen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Neben der Mitarbeiterzahl von 250 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt sind die weiteren Schwellen für große Unternehmen eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und ein Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro; dabei müssen zwei der drei Kriterien erfüllt sein.


Für große Unternehmen laut HGB heißt dies, die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD muss für das Geschäftsjahr 2025 erstellt und im Jahr 2026 veröffentlicht werden. Aus unserer Sicht ist es nicht ratsam, bis zu dem in der EU-Richtlinie angegebenen Zeitpunkt zu warten, sondern sich schon frühzeitig mit der Thematik zu befassen und eine Nachhaltigkeitsberichterstattung Schritt für Schritt vorzubereiten.


Wer davon ausgeht, dass Unternehmen unterhalb der Schwelle eines großen Unternehmens bei der Berichterstattung außen vor sind, irrt vermutlich, da man bspw. als Zulieferer in der Wertschöpfungskette von seinen Kunden verpflichtet werden kann, entsprechende Daten zur Ermittlung von deren Emissionen zu liefern. Anfragen zu Nachhaltigkeitskennzahlen können auf Sie auch zum Beispiel von Banken und Investoren zukommen.


Unsere Empfehlung an alle Unternehmen, die gemäß CSRD voraussichtlich erstmals berichtspflichtig werden, und auch an deren bedeutende Zulieferer ist es, sich schon heute mit dem Thema zu befassen und dann gut aufgestellt und vorbereitet zu sein für das Jahr 2025. Auf diese Weise ersparen Sie sich möglichen Zeitdruck, der nicht nur aus der gesetzlichen Verpflichtung resultieren kann, sondern auch von Kunden und Banken, die eine solche Berichterstattung oder zumindest einzelne Komponenten hiervon erwarten.


Ein möglicher erster Schritt kann die Ermittlung des eigenen Corporate Carbon Footprint (CCF – CO₂-Fußabdruck) sein. Daneben sollten Sie die sog. doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Bei der doppelten Wesentlichkeit werden zum einen externe Nachhaltigkeitsaspekte aus der Outside-In-Perspektive (welche externen Faktoren beeinflussen möglicherweise meinen zukünftigen Unternehmenserfolg) und zum anderen ökologische und soziale Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit in der Gesellschaft aus der Inside-Out-Perspektive (mögliche Folgen meines unternehmerischen Handelns auf andere) betrachtet.


Aktuell erarbeiten wir eine CSRD-Readiness-Checkliste, mit der wir unsere Mandant:innen bei dem Einstieg und der Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen können.


Im Rahmen unseres FALK Forums zum Thema Nachhaltigkeit am 27.04.2023 können Sie sich einen gerne einen Überblick über die aktuelle Lage verschaffen.


Sind Sie schon CSRD-ready?

Sebastian Schaaf

IT-Auditor IDW Sustainability-Auditor IDW

E-Mail:
sebastian.schaaf@falk-co.de


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