Neue Grundsteuer ab 2025 hält die Finanzgerichte in Atem
Das „Bundesmodell“ erhielt vom BFH den Stempel „verfassungskonform“
Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts wurden die Grundsteuer reformiert und insbesondere neue Bewertungsvorschriften für die betroffenen Grundstücke eingeführt. Hierbei orientieren sich die Mehrzahl der Bundesländer an dem sog. „Bundesmodell“, das vom Bund als Gesetzgeber verabschiedet worden war.
Zu drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 sowie II R 3/25) hat der BFH nun mit Urteilen vom 12.11.2025 entschieden, dass insbesondere die strittigen Bewertungsvorschriften verfassungsgemäß sind – das gilt sowohl für die typisierten Nettokaltmieten als auch für die automatische Übernahme der Bodenrichtwerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen festgelegt werden, durch die Finanzämter. Nur bei ganz krassen Verstößen kann gegen die Bodenrichtwerte gerichtlich vorgegangen werden.
Hier der Link zur Pressemittelung vom 10.12.2025 sowie exemplarisch eine ausführliche Urteilsbegründung.
Praxishinweis
Es ist zu erwarten, dass gegen die BFH-Entscheidung(en) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt wird (so zumindest die Aussagen von Verfahrensbeteiligten). Ob das BVerfG diese annehmen und ggf. im Sinne der Kläger entscheiden wird, bleibt selbstverständlich abzuwarten. Für eigene Rechtsbehelfsverfahren gegen Grundsteuerwertbescheide bedeutet dies jedoch, dass man die Verfahren weiterhin offenhalten sollte. Zu beachten ist hierbei, dass die genannten Verfahren jeweils die Bewertung von Wohnungseigentum mit dem Ertragswertverfahren betrafen. Zu der Bewertung nach dem Sachwertverfahren, insbesondere von Geschäftsgrundstücken, hat sich der BFH noch nicht geäußert.
Für Objekte in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die Entscheidungen keine Relevanz, da dort landesspezifische Grundsteuermodelle verwendet werden. Auch hiergegen wurden Bedenken vorgebracht und Gerichtsverfahren angestrengt. Für das Landes-Grundsteuergesetz von Baden-Württemberg bspw. sind mittlerweile ebenfalls Verfahren beim BFH anhängig, wovon zwei Verfahren dem Vernehmen nach im April 2026 verhandelt werden sollen.