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Neues aus Berlin - Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Steueränderungsgesetz 2025 und weitere Gesetzgebungsverfahren - Diskussion um die Erbschaftsteuer

Wie in der letzten Ausgabe des FALK NEWSLETTERs dargestellt, wurden im Rahmen des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ erste steuerliche Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Nun hat die Bundesregierung am 10.09.2025 mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für ein Steueränderungsgesetz 2025 nachgelegt. Dieser enthält unter anderem die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen sowie die Anhebung der Pendlerpauschale. Daneben wurden sowohl das Mindeststeueranpassungsgesetz als auch das Standortförderungsgesetz auf den Weg gebracht. Die beiden Regierungsentwürfe sehen Anpassungen mit Hinblick auf das internationale Steuerrecht sowie die Fondsbesteuerung vor. Neben den bereits anhängigen Gesetzgebungsverfahren ist seit einigen Wochen auch eine öffentliche Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer entbrannt, insbesondere im Hinblick auf die Begünstigung für Unternehmensvermögen. Wir geben im Folgenden zunächst einen Überblick über die anhängigen Gesetzgebungsverfahren und fassen anschließend den aktuellen Stand der Diskussion um die Erbschaftsteuer zusammen.


Steueränderungsgesetz 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält punktuelle Anpassungen in verschiedenen Steuerrechtsgebieten. Hervorzuheben sind u. a.:


  • Die dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 01.01.2026 auf 7 %. Die Abgabe von Getränken ist, wie bei der Vorgängerregelung zu Coronazeiten, von der Steuersatzsenkung ausgenommen.
  • Im Rahmen der Einkommensteuer ist eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 von EUR 0,30/km (EUR 0,38 ab dem 20. km) auf EUR 0,38 ab dem ersten Kilometer geplant.
  • Gemeinnützige Körperschaften sollen u. a. von einer Anhebung verschiedener Freigrenzen profitieren: Ausnahme vom Gebot zur zeitnahen Mittelverwendung zukünftig bei (jährlichen) Einnahmen bis EUR 100.000 (bisher EUR 45.000) sowie Befreiung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von der Steuerpflicht zukünftig bei (jährlichen Einnahmen) bis EUR 50.000 (bisher ebenfalls EUR 45.000).


Der Regierungsentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach wird ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Dezember 2025 angestrebt.

Praxishinweis

Die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen zur Mehrarbeit, wie z. B. die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen oder Prämien für die Ausweitung von Teil- auf Vollzeit, sind nicht im Entwurf des Steueränderungsgesetzes enthalten, sollen jedoch offensichtlich in einem gesonderten „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ umgesetzt werden - so zumindest ein bereits kursierender Referentenentwurf des BMF; hierin enthalten ist auch die unter dem Stichwort ‚Aktivrente‘ propagierte Steuerbefreiung von EUR 2.000/Monat für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Es bleibt abzuwarten, wann das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren konkret angestoßen wird.

Mindeststeueranpassungsgesetz und Standortförderungsgesetz

Der am 03.09.2025 veröffentlichte Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes“ enthält neben der Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD im Mindeststeuergesetz auch weitere Begleitmaßnahmen mit Hinblick auf das internationale Steuerrecht so u. a. im Bereich der sog. Hinzurechnungsbesteuerung, wo eine Anhebung der (absoluten) Freigrenze für gemischte Einkünfte von EUR 80.000 auf EUR 100.000 zu einer Senkung des Compliance-Aufwandes für die betroffenen Unternehmen führen soll.


Der am 10.09.2025 veröffentlichte Regierungsentwurf für das „Standortförderungsgesetz“ enthält neben Anpassungen des Investmentsteuergesetzes auch eine Änderung mit Hinblick auf die sog. „6b-Rücklage“. Konnte bisher bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen die Versteuerung des Gewinns durch die Bildung einer „6b-Rücklage“ bis zu einem Betrag von EUR 500.000 aufgeschoben werden, soll dies zukünftig bis zu einem Betrag von EUR 2 Mio. möglich sein.

Praxishinweis

Die Maßnahmen des Mindeststeueranpassungsgesetzes und des Standortförderungsgesetzes sollen weitestgehend für Stichtage nach dem Abschluss der Gesetzgebungsverfahren wirksam werden. In beiden Fällen müssen noch Bundestag und Bundesrat den Regierungsentwürfen zustimmen. Der weitere zeitliche Ablauf der Gesetzgebungsverfahren ist aktuell noch unklar.

Diskussion um die Erbschaftsteuer

Nachdem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Vermögensverteilung in Deutschland öffentlich als problematisch dargestellt hat, ist eine Diskussion um eine mögliche Reform der Erbschaftsteuer entbrannt. Hierbei kritisieren beispielsweise die Grünen, dass die aktuelle erbschaftsteuerliche Begünstigung für Unternehmensvermögen es ermöglicht, bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Unternehmensanteile im Wert von bis zu EUR 26 Mio. erbschaft- und schenkungsteuerfrei zu übertragen. Sie schlagen eine vollständige Abschaffung der Begünstigung vor und wollen diese durch Stundungsregelungen ersetzen. Während die SPD positiv auf den Vorschlag reagierte, gibt es von CDU/CSU bisher keine konkrete Aussage zu dem Vorschlag – es mehren sich jedoch die Unions-Stimmen mit einem klaren ‚Nein‘ zu Mehrbelastungen durch die Schenkung-/ Erbschaftsteuer. Da es ohnehin noch keine konkreten Gesetzesvorschläge der Bundesregierung selbst gibt, bleibt abzuwarten, ob überhaupt und ggf. wann und in welcher Form eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt werden könnte. Zu beachten ist hierbei, dass noch in diesem Jahr ein Urteil des BVerfG zu einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen erwartet wird (Az. 1 BvR 804/22). Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Unternehmensbegünstigung feststellen, wäre die Bundesregierung jedenfalls zum Handeln gezwungen.

Fazit und Ausblick

Die Bundesregierung hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025, dem Mindeststeueranpassungsgesetz und dem Standortförderungsgesetz eine Vielzahl neuer Gesetzgebungsverfahren mit steuerlichem Bezug auf den Weg gebracht. Diese enthalten jedoch nur punktuelle Anpassungen in einigen Steuerrechtsgebieten, die mit Ausnahme der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen keine Breitenwirkung entfalten werden. Viel weitreichendere Folgen könnte hingegen die aktuelle Diskussion um die Erbschaftsteuer mit sich bringen, insbesondere wenn das BVerfG eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Unternehmensbegünstigung feststellen würde.  Der Ausgang der Diskussion ist jedoch noch völlig offen. Andere Themen, die in letzter Zeit in der steuerrechtlichen Diskussion ebenfalls von Interesse waren, wie beispielsweise die Neuregelung der Sharedeals im Rahmen der Grunderwerbsteuer, werden derzeit jedenfalls nicht öffentlich diskutiert. Über zukünftige Entwicklungen werden wir Sie, wie gewohnt, auf dem aktuellen Stand halten.

Sebastian Müller

Steuerberater

E-Mail:
sebastian.mueller@falk-co.de


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