Reminder: Auch für 2025 sind Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen zu erstellen
Hierfür benötigen wir alsbald Ihre Unterlagen …
Derzeit ist zwar Hochsommer und bei vielen steht der Erholungsurlaub vor der Tür. Wer denkt da gerne an die „schnöden“ steuerlichen Pflichten.
Aber spätestens, wenn die Sommerferien vorbei sind, geht es streng Richtung Jahresende.
Da war doch noch etwas: Alle Unternehmen mit einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr müssen ihre (handelsrechtlichen) Jahresabschlüsse 2025 bis zum Jahresende 2026 beim Bundesanzeiger offenlegen. Sofern wir mit der Erstellung beauftragt werden sollen, benötigen wir rechtzeitig die notwendigen Unterlagen, es sei denn (auch) die Finanzbuchhaltung wird von FALK angefertigt.
Und auch bei der Erstellung von Steuererklärungen, E-Bilanzen und/oder steuerlichen Gewinnermittlungen für 2025 ist zu beachten, dass die Abgabefrist bereits Ende Februar 2027 ausläuft, also zwei Monate früher als bei den Erklärungen für 2024. Insofern wären wir auch hier dankbar, wenn Sie bei der Beauftragung von FALK daran denken, dass wir auch Ihre Unterlagen benötigen. Und wenn möglich, gerne bereits im Spätsommer/Herbst, damit sich die Belastung für unsere Teams in Anbetracht der hohen Fallzahlen möglichst gleichmäßig über mehrere Monate verteilt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!