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Reminder – Meldepflicht für Kassensysteme

Ablauf der Meldefrist für sämtliche im Einsatz befindlichen Systeme am 31.07.2025

In unserem Beitrag in den FALK News 04/2024 hatten wir über die Meldepflicht für die im Unternehmen eingesetzten Kassensysteme berichtet:


Seit dem 01.01.2025 ist die elektronische Meldung über ein neu geschaffenes ELSTER-Modul möglich.

Aktuell besonders zu beachten ist der Ablauf der Meldefrist für Systeme, die bereits im Einsatz sind oder noch vor dem 01.07.2025 implementiert werden, und zwar zum 31.07.2025

Praxishinweis

Für Meldesysteme, die nach dem 30.06.2025 angeschafft bzw. in Betrieb genommen werden, gilt jeweils eine einmonatige Meldefrist.

Gerd Fuhrmann

Steuerberater

E-Mail:
gerd.fuhrmann@falk-co.de


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