Spät aber immerhin: BMF äußert sich erstmals zur Sanierungsklausel bei Anteilsverkäufen
Mit dem Schreiben vom 29.04.2026 setzt das BMF lang erwartete Leitlinien zur Behandlung von Verlustvorträgen im Fall der Sanierung
Mit dem BMF‑Schreiben vom 29.04.2026 liegt erstmals eine umfassende Verwaltungsanweisung zur Sanierungsklausel des § 8c KStG vor. Die Norm ist von erheblicher Praxisrelevanz, da bei schädlichen Beteiligungserwerben Verlustvorträge grundsätzlich untergehen. Die Sanierungsklausel bildet hiervon eine wichtige Ausnahme, indem sie deren Erhalt ermöglicht, sofern der Erwerb der Sanierung der Gesellschaft dient.
Eingeführt im Zuge der Finanzkrise 2008, war die Vorschrift lange Zeit nicht anwendbar, nachdem die Europäische Kommission sie als unionsrechtswidrige Beihilfe qualifizierte. Erst der EuGH hob diese Einschätzung nach einem langwierigen Verfahren in 2018 auf und ermöglichte die rückwirkende Anwendung. Gleichwohl dauerte es nochmals acht weitere Jahre, bis nun eine Konkretisierung durch die Finanzverwaltung erfolgte.
Die nun veröffentlichten, äußerst umfangreichen Anwendungshinweise sind begrüßenswert und schaffen mehr Klarheit, auch wenn abzuwarten bleibt, ob sich alle praktischen Zweifelsfragen dadurch klären lassen.
Weitere Informationen finden Sie im BMF Schreiben: Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG