Steuerberatungskosten beim GmbH-Verkauf
BFH schränkt steuerliche Abziehbarkeit ein
Die jüngste BFH-Rechtsprechung verschärft die steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs). Der BFH stellt im Urteil IX R 12/24 vom 09.09.2025 klar, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns, obwohl sie für die Erstellung der Steuererklärung notwendig sind, keine Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG darstellen – und sich somit steuerlich nicht auswirken.
Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Kosten nicht durch den Veräußerungsvorgang selbst ausgelöst werden, sondern durch die Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns. Dass nur dann ein steuerlich zu ermittelnder Veräußerungsgewinn entsteht, wenn dieser durch eine Veräußerung „veranlasst“ wurde, ist für den BFH nicht entscheidend. Eine Lösung wird es dafür in der Praxis kaum geben.
Den Link zum Urteil finden Sie hier.
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