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Update zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD und Omnibus-Verfahren

EU-Parlament: Neue Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 13.11.2025 hat das EU-Parlament seine Position zur Anpassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt. Diese Anpassung reduziert die Zahl der von der CSRD erfassten Unternehmen deutlich, da angepasste Schwellenwerte von 1.750 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Umsatz eingeführt werden sollen. Damit würden rund 92 % der Unternehmen in der EU von den Berichtspflichten ausgenommen.


Bemerkenswert ist, dass die Anpassung deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission von Februar 2025 hinausgeht. Dieser sah vor, die CSRD-Berichtspflichten für über 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen abzuschaffen, indem die Schwellenwerte von 250 auf 1.000 Beschäftigte angehoben werden sollten.


Nach der Abstimmung im EU-Parlament soll noch im November 2025 das nun vorzunehmende Trilog-Verfahren starten und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Damit könnte die sogenannte Omnibus-Initiative zur CSRD-Berichterstattung noch in diesem Jahr finalisiert werden.


Im Einklang mit der offiziellen Empfehlung der EU-Kommission vom Juli sollen Unternehmen, die außerhalb des Geltungsbereichs der CSRD liegen, vor Datenabfragen größerer Unternehmen (sogenannter Trickle-Down-Effekt) in der Wertschöpfungskette geschützt werden. Solche Anfragen sollen auf den Anwendungsbereich, sprich den Datenumfang, der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU (VSME) beschränkt bleiben.


Der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ wurde von EFRAG entwickelt und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD fallen. VSME bietet einen schlanken, modularen Ansatz, um Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – ohne die Komplexität der ESRS. Die Anwendung ist freiwillig, aber sie hilft, Anforderungen von Banken, Kunden und Lieferkettenpartnern zu erfüllen, und schafft Transparenz mit geringem Aufwand.


EFRAG veröffentlicht im Dezember 2025 eine aktualisierte Version der ESRS


Die ersten Entwürfe der vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (so genannte ESRS 2.0) wurden bereits im Juli 2025 veröffentlicht. Inzwischen ist die Konsultationsphase dazu abgeschlossen und die EFRAG wird die überarbeiteten ESRS-Entwürfe, die Änderungen aus der Konsultationsphase beinhalten, am 4. Dezember 2025 vorstellen.


Die im Juli 2025 veröffentlichten Änderungen konzentrierten sich auf eine deutliche Straffung des Textes der Standards, eine Reduzierung der Anzahl der Datenpunkte um mehr als 50 % sowie Vereinfachungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.


Umsetzung der CSRD in Deutschland wahrscheinlich erst 2026


Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht steht in Deutschland unverändert aus. Obwohl der aktualisierte Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes bereits im September 2025 veröffentlicht wurde, wird die tatsächliche Umsetzung voraussichtlich erst 2026 erfolgen, da die neuen CSRD-Schwellenwerte zunächst formell auf EU-Ebene im Anschluss an das Trilog-Verfahren finalisiert werden müssen.


Auch der Anwenderkreis der CSDDD wird deutlich reduziert

 

In der politischen Meinungsbildung zeichnet sich derzeit ab, dass der Kreis jener Unternehmen, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gemäß EU-Standards (CSDDD) unterliegen sollen, ebenfalls deutlich reduziert werden wird. Die Position des EU-Parlaments wurde hier nunmehr auf den Doppelschwellenwert von 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. EUR Umsatz bestimmt.

Sebastian Schaaf

IT-Auditor IDW
Sustainability-Auditor IDW

E-Mail:
sebastian.schaaf@falk-co.de


Carsten Niehues

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge

E-Mail:
carsten.niehues@falk-co.de


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