(Verspätete) Offenlegung für Jahresabschlüsse auf den 31.12.2024
Verspätete Offenlegung bleibt bis Mitte März 2026 sanktionsfrei
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird das Bundesamt für Justiz in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten.
Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass es sich um eine letztmalige Verschiebung handelt.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Offenlegung oder zum Jahresabschluss 2024 haben.