Versteuerung von Darlehenszinsen eines Gesellschafterdarlehens
Das Timing zählt!
In seinem Urteil vom 17.9.2025 – VIII R 30/23 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Fälligkeit von Zinsansprüchen eines vom beherrschenden Gesellschafter an seine GmbH gewährten Darlehens mittels Prolongation aufgeschoben werden kann. Dadurch lässt sich in der Praxis der Besteuerungszeitpunkt der Zinsen in die Zukunft verschieben, da es auf den Zufluss der fälligen Zinsen ankommt – und zwar auch beim beherrschenden Gesellschafter.
Für die Gestaltungspraxis wichtig ist, dass die Vereinbarung über den Aufschub der Fälligkeit zeitlich vor der Fälligkeit der Zinsen getroffen wird. Das Urteil kann zum Anlass genommen werden, um bestehende Gesellschafterdarlehen vertraglich zu prüfen und ggf. steuerlich zu optimieren. Weitere Details und potenzielle Stolpersteine (Stichwort: Novation) sind dem unten beigefügten Urteil zu entnehmen.
Das gesamte Urteil finden Sie hier.
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