Weichenstellungen für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auf EU-Ebene
Mittelstand umfangreich von Berichtspflicht ausgenommen
Nach dem bereits umgesetzten Aufschub des Erstanwendungszeitpunkts für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre (stop the clock), ist nun Ende 2025 eine (weitere) Einigung erzielt worden: Zukünftig (und zwar konkret ab 2028 für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr) sind nur Unternehmen/Unternehmensgruppen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und mehr als EUR 450 Mio. Umsatzerlöse erzielen (Folge: ca. 80 % weniger Verpflichtete). Parallel wurden die Berichterstattungsstandards (ESRS, EU-Taxonomie) überarbeitet und die Anzahl der möglichen Datenpunkte um grob zwei Drittel reduziert.
Zukünftig berichtspflichtige Unternehmen sollten nun ihre Berichtsprojekte wieder aufnehmen. Der übrige Mittelstand kann abwägen, ob künftig freiwillig nach einem speziellen KMU-Standard (VSME) eine Sprachfähigkeit (Erhebung von Daten) zum Thema Nachhaltigkeit hergestellt werden soll – und falls ja, ob zusätzlich ein KMU-Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden soll.
Carsten Niehues
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
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