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Zahlungen aus US 401(k) pension plan – wie zu versteuern?

BFH klärt zumindest Altfälle, sprich Zahlungen bis 2024

Wer für einen US-Konzern (vorübergehend) in den USA tätig war, wird häufig einen vom Arbeitgeber finanzierten US-Altersvorsorgeplan in Form eines sog. US 401(k) pension plan abgeschlossen haben. Auszahlungen, die dem Berechtigten (erst) nach seiner Rückkehr nach Deutschland zufließen, sind dann im Grundsatz Gegenstand der deutschen Einkommensteuer. Davon ausgehend, dass die Beiträge in der Ansparphase in den USA nicht der US income tax unterlegen haben, stellt sich regelmäßig die Frage, in welcher Höhe die Auszahlungen tatsächlich steuerpflichtig sind – zu 100 % oder nur anteilig?


Mit seiner Entscheidung vom 25.06.2025 – X R 23/22 hat der BFH nun zumindest eine Klärung für Altfälle (sprich Auszahlungen bis Ende 2024) herbeigeführt. Je nach Versicherungstypus des pension plan wird sich die Steuerpflicht häufig nach den Regelungen für Lebensversicherungen richten: Vorbehaltlich der unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gewährten Steuerfreiheit für Vertragsabschlüsse vor 2005 wird im Regelfall die Differenz zwischen Auszahlungssumme und geleisteten Beiträgen steuerpflichtig geworden sein.


Anders sieht das für Auszahlungen ab 2025 aus. Aufgrund einer Gesetzesverschärfung dürften die Auszahlungen fortan im Regelfall in voller Höhe steuerpflichtig sein, sofern die Beiträge in der Ansparphase steuerbefreit waren.


Das gesamte Urteil finden Sie hier.

Gerd Fuhrmann

Steuerberater

E-Mail:
gerd.fuhrmann@falk-co.de


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