Neue Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
Das „Bundesmodell“ erhielt vom BFH den Stempel „verfassungskonform“- dies soll nun das Bundesverfassungsgericht überprüfen
Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde die Grundsteuer reformiert und es wurden insbesondere neue Bewertungsvorschriften für die betroffenen Grundstücke eingeführt. Hierbei orientieren sich die Mehrzahl der Bundesländer an dem sog. „Bundesmodell“, das vom Bund als Gesetzgeber verabschiedet wurde.
Zu drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 sowie II R 3/25, jeweils zu Wohneigentum) hatte der BFH mit Urteilen vom 12.11.2025 entschieden, dass insbesondere die strittigen Bewertungsvorschriften verfassungsgemäß sind (vgl. FALK NEWSLETTER 01/2026). Gegen diese Entscheidung haben die Kläger nun eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die vom Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird. Das BVerfG hat diese Verfassungsbeschwerde zwischenzeitlich zur Verhandlung angenommen.
Praxishinweis
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 beim BVerfG anhängig. Für eigene Rechtsbehelfsverfahren gegen Grundsteuerwertbescheide bedeutet dies, dass in laufenden Einspruchsverfahren unter Verweis auf das zuvor genannte Aktenzeichen ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zu einer Entscheidung des BVerfG beantragt werden kann.
Für Objekte in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die oben dargestellten Entwicklungen keine Relevanz, da dort landesspezifische Grundsteuermodelle verwendet werden. Auch hiergegen wurden Bedenken vorgebracht und Gerichtsverfahren angestrengt. Für das Landes-Grundsteuergesetz von Baden-Württemberg bspw. sind mittlerweile ebenfalls Verfahren beim BFH anhängig, wovon zwei Verfahren dem Vernehmen nach im April 2026 verhandelt werden sollen.